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KI-Training und Urheberrecht: Was ist erlaubt?

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KI-Training und Urheberrecht: Was ist erlaubt?

Künstliche Intelligenz (KI) revolutioniert viele Bereiche unseres Alltags – von Textgenerierung über Bilderstellung bis hin zur Musikkomposition. Doch um eine KI zu trainieren, werden große Mengen an Daten benötigt. Diese bestehen nicht selten aus urheberrechtlich geschützten Werken. Daraus ergibt sich eine zentrale Frage: Dürfen solche Werke ohne Weiteres für das KI-Training verwendet werden?

Das Grundprinzip des Urheberrechts

Das Urheberrecht schützt geistige Schöpfungen, wie Texte, Bilder oder Musik. Grundsätzlich gilt: Jede Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ist nur mit Erlaubnis des Rechteinhabers zulässig. Das betrifft insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung oder Bearbeitung solcher Werke. Wer urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Zustimmung nutzt, riskiert rechtliche Konsequenzen, wie Unterlassungsansprüche oder Schadensersatzforderungen.

Ist das KI-Training eine erlaubte Nutzung?

Die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken zum Training einer KI fällt in eine rechtliche Grauzone. Es gibt drei zentrale rechtliche Ansätze:

  1. Erlaubnis des Rechteinhabers: Die sicherste Methode ist, eine ausdrückliche Genehmigung des Urhebers oder Rechteinhabers einzuholen. Einige Unternehmen bieten Lizenzen für das Training von KI-Modellen an.
  2. Gesetzliche Schranken des Urheberrechts: Text- und Data-Mining (TDM): In der Europäischen Union gibt es durch die DSM-Richtlinie (Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt) eine besondere Ausnahme für das Text- und Data-Mining. In Deutschland wurde die Richtlinie durch $ 44b UrhG umgesetzt. Diese ist in zwei Stufen geregelt:
    • Artikel 3 der DSM-Richtlinie: Erlaubt das TDM für wissenschaftliche Forschungseinrichtungen und öffentliche Einrichtungen. Diese dürfen urheberrechtlich geschützte Werke für ihre Forschung automatisiert analysieren, sofern sie rechtmäßigen Zugang zu den Werken haben.
    • Artikel 4 der DSM-Richtlinie: Erlaubt das kommerzielle TDM unter der Voraussetzung, dass der Urheber dem nicht widersprochen hat („Opt-out“-Regelung). Rechteinhaber können ihre Werke durch technische Maßnahmen oder eindeutige Erklärungen von der Nutzung ausschließen. Fehlt ein solcher Widerspruch, kann das Material für KI-Trainingszwecke genutzt werden.
    Diese Schranken erleichtern den Zugang zu Daten, sind jedoch nicht uneingeschränkt, da Urheber aktiv widersprechen können.
  3. Fair Use und vergleichbare Prinzipien: In den USA gibt es das Fair-Use-Prinzip, das bestimmte Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke ohne Genehmigung erlaubt, sofern sie der Forschung oder Bildung dienen und die Interessen des Rechteinhabers nicht übermäßig beeinträchtigen. Diese Regelung gibt es in der EU jedoch nicht in dieser Form.

Aktuelle Rechtsentwicklungen und Streitfälle

Viele KI-Modelle wurden mit Daten trainiert, die aus dem Internet stammen. Dies führte bereits zu Klagen gegen KI-Unternehmen, insbesondere von Künstlern und Autoren, die ihre Werke ohne Zustimmung genutzt sehen. Gerichtsentscheidungen hierzu stehen noch aus, aber erste Fälle deuten darauf hin, dass Urheber zunehmend gegen unautorisierte Nutzung vorgehen.

Fazit: Worauf Sie achten sollten

Wenn Sie KI-Modelle trainieren oder nutzen möchten, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Prüfen Sie, ob das verwendete Material urheberrechtlich geschützt ist.
  • Holen Sie ggf. eine Lizenz oder Erlaubnis des Rechteinhabers ein.
  • Achten Sie auf gesetzliche Ausnahmen wie TDM-Regelungen und mögliche Opt-out-Erklärungen.
  • Verfolgen Sie aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung, da sich das Urheberrecht im KI-Bereich weiterentwickelt.

Die rechtliche Lage bleibt komplex, aber mit dem nötigen Wissen und der richtigen Herangehensweise lassen sich viele Risiken vermeiden. Bleiben Sie informiert!

Wenn Sie selber ein KI-Modell trainieren wollen, sprechen Sie uns gerne an! Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Modell rechtmäßig zu trainieren.

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